Auftragsverarbeiter vs. Verantwortlicher 2026: Wann welcher Vertrag

Auftragsverarbeiter vs. Verantwortlicher ist 2026 oft missverstanden: Wer Zwecke und Mittel bestimmt, ist Verantwortlicher. Wer im Auftrag verarbeitet, ist Auftragsverarbeiter. Bei gemeinsamer Bestimmung Joint Controllership. Lohnt der Blick auf eine AV-vs-VA-Beratung.

Verantwortlicher

Bestimmt Zwecke und Mittel — Art. 4 Nr. 7.

Auftragsverarbeiter

Folgt Weisungen — Art. 4 Nr. 8.

Joint Controller

Gemeinsam bestimmen — Art. 26.

Selbst-Verantwortlicher

Eigene Zwecke, aber Zugriff auf gleiche Daten.

Typische Konstellationen 2026

  • SaaS-Anbieter: Auftragsverarbeiter (Art. 28-Vertrag)
  • Rechtsanwalt: Selbst-Verantwortlicher (eigener Berufs-Zweck)
  • Steuerberater: Selbst-Verantwortlicher
  • Hosting-Anbieter: Auftragsverarbeiter
  • Marketing-Agentur mit eigenem Tracking: Joint Controller
  • Konzern-Verbund mit Shared-Services: Joint Controller

Rechtsanwalt-Klärung 2026: Anwälte sind selbst-Verantwortliche, keine Auftragsverarbeiter — eigener Berufs-Zweck. Mandant + Anwalt arbeiten parallel, nicht im Auftrag. Hugo DSB klärt Konstellation.

JH

„AV vs. VA wird 2026 oft verwechselt. Hugo DSB analysiert Konstellationen und gestaltet richtige Verträge. 800-2.500 € pro Klärung.“

— Jens Hagel als Vermittler von Frag Hugo Datenschutz-Beratung

Auftragsverarbeiter vs Verantwortlicher

Festpreise 2026

  • Vertrag-Klärung 800-2.500 € einmalig
  • Hugo DSB Standard 149 €/Mo inkl. AV-Vorlagen
Auftragsverarbeiter vs Verantwortlicher

FAQ

SaaS-Anbieter immer Auftragsverarbeiter?

Meist ja. Bei eigenen Datenanalysen kann Joint Controller werden.

Anwalt = Auftragsverarbeiter?

Nein, selbst-Verantwortlicher. Eigener Berufs-Zweck.

Was wenn unklar?

Hugo DSB klärt. Im Zweifel restriktiver Vertrag.

Was kostet AV-Vertrag-Prüfung?

800-2.500 € einmalig je nach Komplexität.

Auftragsverarbeiter vs Verantwortlicher

Fazit

AV vs. VA-Klärung 2026 oft nötig. Hugo DSB hilft mit Vorlagen. Lohnt der Blick auf AV-vs-VA-Beratung.