Auftragsverarbeiter vs. Verantwortlicher ist 2026 oft missverstanden: Wer Zwecke und Mittel bestimmt, ist Verantwortlicher. Wer im Auftrag verarbeitet, ist Auftragsverarbeiter. Bei gemeinsamer Bestimmung Joint Controllership. Lohnt der Blick auf eine AV-vs-VA-Beratung.
Verantwortlicher
Bestimmt Zwecke und Mittel — Art. 4 Nr. 7.
Auftragsverarbeiter
Folgt Weisungen — Art. 4 Nr. 8.
Joint Controller
Gemeinsam bestimmen — Art. 26.
Selbst-Verantwortlicher
Eigene Zwecke, aber Zugriff auf gleiche Daten.
Typische Konstellationen 2026
- SaaS-Anbieter: Auftragsverarbeiter (Art. 28-Vertrag)
- Rechtsanwalt: Selbst-Verantwortlicher (eigener Berufs-Zweck)
- Steuerberater: Selbst-Verantwortlicher
- Hosting-Anbieter: Auftragsverarbeiter
- Marketing-Agentur mit eigenem Tracking: Joint Controller
- Konzern-Verbund mit Shared-Services: Joint Controller
Rechtsanwalt-Klärung 2026: Anwälte sind selbst-Verantwortliche, keine Auftragsverarbeiter — eigener Berufs-Zweck. Mandant + Anwalt arbeiten parallel, nicht im Auftrag. Hugo DSB klärt Konstellation.
„AV vs. VA wird 2026 oft verwechselt. Hugo DSB analysiert Konstellationen und gestaltet richtige Verträge. 800-2.500 € pro Klärung.“
— Jens Hagel als Vermittler von Frag Hugo Datenschutz-Beratung

Festpreise 2026
- Vertrag-Klärung 800-2.500 € einmalig
- Hugo DSB Standard 149 €/Mo inkl. AV-Vorlagen

FAQ
SaaS-Anbieter immer Auftragsverarbeiter?
Meist ja. Bei eigenen Datenanalysen kann Joint Controller werden.
Anwalt = Auftragsverarbeiter?
Nein, selbst-Verantwortlicher. Eigener Berufs-Zweck.
Was wenn unklar?
Hugo DSB klärt. Im Zweifel restriktiver Vertrag.
Was kostet AV-Vertrag-Prüfung?
800-2.500 € einmalig je nach Komplexität.

Fazit
AV vs. VA-Klärung 2026 oft nötig. Hugo DSB hilft mit Vorlagen. Lohnt der Blick auf AV-vs-VA-Beratung.



